Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart

Zweite ARGE-Mitgliederversammlung im Schuljahr 2018/19

Mit einer Würdigung und einer Gedenkminute nahmen die Mitglieder der ARGE Stuttgart Abschied von ihrem erst vor kurzem verstorbenen stellvertretenden Vorsitzenden Georg Appel. Georg Appel, so der ARGE-Vorsitzende Michael Mattig-Gerlach hinterlasse eine große Lücke in der ARGE. Sein ausgleichendes, immer freundliches Wesen werde allen ARGE-Mitgliedern im Gedächtnis bleiben. Der ARGE-Kampf gegen die Unterversorgung mit Lehrern an den Gymnasien sei ein Vermächtnis von Georg, das allen Mitgliedern eine Verpflichtung sei, in seinem Sinne weiter daran zu arbeiten, damit sich die katastrophale Bildungssituation im Land zum Positiven verändere.

.  In Gedanken dabei: Georg Appel

Bei den anschließenden Vorstandswahlen wurde Ines Müller-Vogt, die stellvertretende Vorsitzende des Elternbeirats am Mörike-Gymnasium Ludwigsburg einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden des ARGE Stuttgart gewählt. Christina Bechmann wurde in ihrem Amt als Kassenführerin bestätigt. Die Satzungsänderung für die Erweiterung des Vorstandes wurde ebenfalls einstimmig angenommen und damit die Wahl eines weiteren Beisitzers in den Vorstand, wie er in der letzten Mitgliederversammlung bereits vorgenommen wurde, auch mit der Satzung legitimiert.

Christina Bechmann verwies in ihrem Kassenbericht zwar auf eine gesunde Finanzlage, äußerte sich andererseits aber auch besorgt darüber, dass die Zahl der Gymnasien rückläufig seien, die ihren freiwilligen Beitrag für die Mitgliedschaft in der ARGE regelmäßig leisteten. Ein Erinnerungsbrief an alle Elternvertretungen in den Gymnasien des Regierungsbezirks soll in nächster Zeit auf die ausstehenden Mitgliedszahlungen aufmerksam machen. Der Betrag pro Schüler wurde in der Mitgliederversammlung von drei auf fünf Cent/pro Schüler angehoben. Christina Bechmann listete in ihrem Bericht den finanziellen Aufwand der ARGE im letzten Jahr auf, verwies auf die Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten und nannte als wesentliche Ausgabe in jedem Jahr die Durchführung der Mitgliederversammlungen mit entsprechendem kulinarischen Angebot. Der Aufwand des Vorstands für alle möglichen Aktivitäten erfolge immer ehrenamtlich und ohne Ersatz der jeweils entstehenden Kosten. Die Kassenprüfung erbrachte keinerlei Probleme, die Kassenführung wurde einstimmig entlastet.

Im Anschluss an die Regularien stellte Mattig-Gerlach den Ablauf der Aktivitäten der ARGE gegen den Unterrichtsausfall an den Gymnasien vor. Ein Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer Klage gegen das Land wurde in Auftrag gegeben, nachdem in der ARGE-Erhebung der Unterrichtsausfall an sich dokumentiert wurde. Das Kultusmnisterium hatte allerdings weder im Gespräch mit allen ARGE-Vertretern im Land noch zu anderen Gelegenheiten erkennen lassen, dass die Eltern in absehbare Zeit mit einer Verbesserung der miserablen Unterrichtsbedingungen im Land rechnen können. Alle bekannt gewordenen Maßnahmen richteten sich auf zusätzliche Studienplätze - vor allem für Grundschullehrer - , so dass frühestens in fünf bis sieben Jahren mit einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu rechnen sei. So lange könnten und wollten die Elternvertreter der Schülerinnen und Schüler nicht warten, die derzeit in den Schulen unterrichtet würden. Der Unterrichtsausfall von - hochgerechnet auf acht Schuljahre am Gymnasium - einem ganzen Schuljahr verletzt in eklatanter Weise die Chancengleichheit der Gymnasiasten in Baden-Württemberg. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten und bezeichnet einen Unterrichtsausfall ab acht Prozent als nicht mehr zumutbar. 

Die Verantwortung für diesen Ausfall sieht das Gutachten in den ungenügenden organisatorischen Maßnahmen des Kultusministeriums, um den erforderlichen Unterricht allen Schülern in gleicher Weise zukommen zu lassen. Wörtlich heißt es im Gutachten als Beispiel: "Es ist schlechthin unzumutbar, wenn etwa 20 % des Deputats an Deutschstunden in einer Klasse ausfallen. Wie können bei einem solchen Unterrichtsausfall Fähigkeiten und Leistungen im Deutschunterricht vermittelt werden, die dem Standard eines stundenplanmäßigen Deutschunterrichts entsprechen?“ Das Gutachten listet danach die Forderungen der ARGE Stuttgart auf, mit denen schon im kommenden Schuljahr eine spürbare Verbesserung der Unterrichtssituation erreichbar wäre.

:-  Mindestens 110-prozentige Unterrichtsversorgung für die Schulen des Landes durch zusätzliche Planstellen für das Kultusministerium, finanziell abgesichert im Landeshaushalt.

 - Ende der Entlassung von Referendaren nach dem 2. Staatsexamen. Bezahlung während der Sommerferien statt Wiedereinstellung zum ersten Schultag des neuen Schuljahres.

 - Kürzung der Lehrerdeputate um eine Stunde. Diese Stunde wird jedem Lehrer als feste verpflichtende Vertretungsstunden zugeordnet. Damit wären fachspezifische Krankheits-vertretungen an jedem Gymnasium nach Anfall möglich und nicht nach Verfügbarkeit in den RPs.

 - Springerverträge für jeweils ein Schuljahr (einschließlich der Ferien) für examinierte Lehrer.   Entsprechende landesweite Einteilung in örtliche Bereiche. Begünstigung für die Einstellung nach Absolvieren eines „Springerdienstes“.

 - Erleichterung der Einstellung von Quereinsteigern mit entsprechender beruflicher Qualifizierung und zeitlichen Kapazitäten.

 - Erhöhung der Altersermäßigung mindestens ab dem Alter von 63 Jahren. Dadurch bleiben Lehrer länger bis zur gesetzlichen Altersgrenze im Dienst. 

Zum weiteren Verlauf beauftragte die ARGE-Mitgliederversammlung einstimmig den Vorstand, auf der Grundlage des Rechtsgutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Wuertenberger vom 25.Februar 2019 das Gespräch mit dem Kultusministerium zu suchen, um so schnell wie möglich eine nachhaltige Verbesserung der Unterrichtsversorgung und eine wesentliche Minderung des Unterrichtsausfalls an den Gymnasien des Landes zu erreichen. Über die Ergebnisse und den Verlauf der Gespräche werden die Mitglieder per Rundschreiben informiert.

Sollte(n) das Gespräch/die Gespräche ergebnislos verlaufen, dann legt der Vorstand der ARGE der nächsten Mitgliederversammlung einen zusammenfassenden Bericht und gegebenenfalls einen Antrag auf Unterstützung einer Klage gegen den Unterrichtsausfall vor.

In Reaktion auf die Landespressekonferenz am 15.März hat das Kultusministerium inzwischen einen Gesprächstermin mit den Elternvertretern der ARGE Stuttgart für den 9.Mai im Kultusministerium angeboten.  

 Protokoll der 2. Mitgliederversammlung am 23.03.2019 (ohne Anlagen)