Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart

AKTUELLES

ARGE-Vorstandsbericht zur Mitgliederversammlung: Kleine Fortschritte in fünf Jahren

Rechenschaftsbericht des Vorstands vom 14.Mai 2022 zur ARGE Mitgliederversammlung in Ludwigsburg

Liebe Mitglieder der ARGE Stuttgart,

zum Ende meiner inzwischen fünfjährigen Tätigkeit im Vorstand der ARGE Stuttgart möchte ich Ihnen mit diesem Rechenschaftsbericht einen Überblick zu dem geben, was der Vorstand für unsere Kinder an den Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart, aber auch darüber hinaus im ganzen Land und in Zusammenarbeit mit den anderen Arbeitsgemeinschaften in den Regierungsbezirken Karlsruhe, Freiburg und Tübingen erreicht hat.

Lassen Sie mich aber zunächst Ihnen ganz herzlich danken, für Ihre überaus aktive Mitgliedschaft und Ihre Rückendeckung bei all den Aktionen, die wir zwischen Mai 2017 und heute durchgeführt haben. Mit den nie gezählten Zuschriften und den von uns – hoffentlich – immer zufriedenstellend beantworteten Mails haben Sie einerseits auf die Probleme in der Elternarbeit an den Gymnasien aufmerksam gemacht und uns andererseits auch immer die Aufträge gegeben, mit denen wir die individuellen Probleme auf ihre generelle Bedeutung bringen konnten.

Und einiges, das können wir heute mit einigem Stolz sagen, haben wir in den fünf Jahren auch erreicht.

Lehrkräfteversorgung und Unterrichtsausfall

In „meiner“ zweiten Sitzung im ARGE-Vorstand protokollierte ich im November 2017 die Bemerkung eines bildungspolitischen Sprechers im Landtag, dass es keine belastbaren Zahlen für den Unterrichtsausfall an den Schulen des Landes gebe und folglich auch die Klagen der Elternvertreter über ausfallenden Unterricht zumeist ins Leere liefen. Sie seien nicht beweisbar.

In der Folge dieser Diskussion führte die ARGE Stuttgart eine Umfrage über die Unterrichtsversorgung der Schulen im Land durch und kam zu dem Ergebnis, dass in den ersten neun Wochen des Jahres 2018 an den Gymnasien des Landes 13,5 Prozent des Unterrichts nicht wie geplant stattgefunden hatte. Acht Prozent  des Unterrichts waren komplett und ersatzlos ausgefallen. Diese Zahlen wurden durch eine erneute Umfrage zu Beginn des Schuljahres 2019/20 im Wesentlichen bestätigt.

Nun war die bisherige Haltung des Kultusministeriums in der Öffentlichkeit nicht mehr haltbar, wonach es gar keinen oder kaum Unterrichtsausfall gäbe. Schon im April 2018 erhob das Ministerium deshalb selbst regelmäßig zwei Mal im Jahr bis zur Pandemie-Zeit die Unterrichtsversorgung an allen Schulen.  

Die Ergebnisse aller Erhebungen waren alle gleich desaströs für ein Land, das eigentlich im Bildungsranking der Bundesrepublik jahrelang die Plätze eins oder zwei belegt hatte und inzwischen – Stand Mai 2022 - auf Platz sechs abgerutscht ist. Wenig erstaunlich, wenn sich der Unterrichtsaufall an den Gymnasien über die acht Jahre hinweg zu einem ganzen Schuljahr addiert: Statt G8 ist bis heute G7 die Realität in Baden-Württemberg.

An Begründungen für den Lehrkräftemangel fehlte es in den ARGE-Mitgliederversammlungen ebenso wenig wie in den Darstellungen des Kultusministeriums: Erst war es der Abbau der Planstellen aufgrund falsch prognostizierter Schüler*innenzahlen, dann war es die Pensionierungswelle und gleich danach die Schwangerschaftswelle, weil man eben keine Vorsorge getroffen hatte, um bei einem 70-prozentigen Lehrkräfteanteil im Familienplanungsalter genügend Lehrkräfte anzustellen.

Die ARGE Stuttgart ging den nächsten Schritt, dokumentierte ab März 2019 den Unterrichtsausfall bei einigen Schüler*innen über ein halbes Jahr und erstellte mit Auftrag der ARGE-Mitglieder ein Rechtsgutachten, um durch eine Klage gegen das Land gerichtlich eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu erreichen. Kurz vor Einreichung der Klage im Februar 2020 begann die Corona-Zeit mit Lockdown und Unterrichtsausfall bis zu 40 Prozent in einem halben Jahr. Die Klage hätte in dieser Situation keinen Sinn gemacht und wurde bis auf die Zeit nach der Pandemie zurückgestellt.

Leider ist das Thema Lehrkräftemangel und ausfallender Unterricht nach Corona noch genauso aktuell und dringlich wie vor der Pandemie. Der neue Vorstand der ARGE Stuttgart wird sich auf der Grundlage des immer noch aktuellen Rechtsgutachtens in der Zeit nach der Pandemie und mit „normalem“ Unterricht leider erneut mit diesem Thema und gegebenenfalls einer Klage gegen das Land beschäftigen müssen. An der grundsätzlichen Situation hat sich nichts geändert. Es gibt nach wie vor zu wenige Lehrkräfte an allen Schulen. Der im Januar/Februar 2018  festgestellte 13-prozentige Ausfall dürfte unverändert weiterbestehen. G8 ist im Land immer noch G7 für die Gymnasiasten.

Womit das nächste Thema schon angesprochen wäre: Die neue Landesregierung verweigert sich einer strukturellen Diskussion um das Bildungssystem im Land.

G9 für die Gymnasien im Land

Die ARGEn des Landes stellten 2021 in einer gemeinsam durchgeführten Umfrage bei den gymnasialen Eltern im Land eine 91-prozentige Zustimmung für ein G9-Regelgymnasium mit der Möglichkeit einer individuellen Abkürzung auf acht Jahre fest. Dieses Ergebnis wurde vor kurzem in einer FORSA-Umfrage bei den Eltern aller Schularten mit ebenfalls über 90 Prozent pro G9 mit „Überholspur“ bestätigt. Das Kultusministerium hat in einer vor kurzem stattgefundenen Sitzung einer „Perspektiv-Gruppe“ „Gymnasium 2030“ ausdrücklich als Vorgabe festgelegt: Alle Überlegungen dürften nichts kosten und an G8 dürfe nicht gerüttelt werden.

In einer gemeinsamen Sitzung der ARGE-Vorstände des Landes am 9.Mai wurde erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Baden-Württemberg als letztes Flächenland in der Bundesrepublik ein modernes G9-Gymnasialsystem wieder-einführen müsse. Unter anderem auch, um den Lehrkräftemangel an den Gymnasien sofort zu beheben. Der Landeselternbeirat wird das Thema am 19.Mai in seiner Sitzung ebenfalls diskutieren und sich voraussichtlich für G9 mit Überholspur aussprechen.

Klage-Drohungen scheinen zu helfen        

Viele Elternvertretungen beklagen sich darüber, dass sie in ihrem Ehrenamt kaum beachtet würden, und trotz der Mitbestimmungsrechte im Schulgesetz nach wie vor nach dem Grundsatz verfahren werde, dass Schule auch ohne Eltern funktioniere. Machtlosigkeit und Missachtung der Elterninteressen an den Schulen sind einer der Gründe, warum es so schwer ist, Eltern dazu zu bewegen, sich in den Eltern-Gremien zu engagieren.

Der ARGE-Vorstand hat in der Zeit meiner Tätigkeit zwei Gespräche mit der Kultusministerin geführt und sich mit den kultuspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen im Zusammenhang mit der Aufstellung des letzten Haushalts der Vorgängerregierung getroffen, um weitere Kürzungen im Bildungshaushalt zu verhindern. Wir hatten gehofft und auch entsprechende Informationen bekommen, dass in dem Budget-Entwurf die von den Elternvertretern und den Gewerkschaften durchgehend geforderten zusätzlichen Lehrkräfte-Stellen enthalten sind. Die Kürzungen wurden zwar verhindert, im Budget-Entwurf waren aber zusätzliche Lehrkräftestellen gar nicht gefordert worden. Nicht einmal die Stellen wurden im aktuellen Haushalt berücksichtigt, die lediglich die ZUSÄTZLICHEN Schüler*innen in den nächsten beiden Jahren auffangen sollen. Im Bereich der Lehrkräftestellen hat auch die angekündigte Klage der ARGE Stuttgart nichts an der Situation des Mangels geändert. Da wird der Ankündigung vermutlich in „normalen“ Corona-freien Zeiten die Klage folgen müssen

In weniger kostspieligen Bereichen gab es aber sehr wohl Fortschritte.

In den fünf Jahren meiner ARGE-Tätigkeit war Lernmittelfreiheit durchgängig aktuell. Um jedem Elternvertreter, aber auch jedem Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich über die Rechtslage zu informieren, haben wir alle relevanten Punkte im Schulgesetz, in der Lernmittelverordnung und im Gerichtsurteil zum Thema auf unserer website zugänglich gemacht. Wir haben jedem ARGE-Mitglied – und jedem Elternteil – Rechtshilfe und auch die Bezahlung der Kosten einer einstweiligen Verfügung bei einem Verstoß gegen die Lernmittelfreiheit zugesichert – und damit vor kurzem z.B. erreicht, dass aufgrund der drohenden Klage/einstweiligen Verfügung tatsächlich ein Gymnasium sich belehren ließ und zu Unrecht bereits einkassierte Lernmittelbeträge an die Eltern zurückzahlte.

Gymnasien in der Corona-Zeit

Eine weitere Bereitschaft, notfalls gerichtlich gegen Maßnahmen der Kultuspolitik vorzugehen, hat ebenfalls seine Spuren hinterlassen: Die Corona-Maßnahmen der Schulträger lassen hinsichtlich der Sicherheit unserer Kinder in den Schulklassen bis heute erheblich zu wünschen übrig. Nirgends sonst war während der Pandemiezeit das Gefährdungspotential so durchgängig hoch wie an unseren Schulen. Die Erinnerung an die knausrige Diskussion um mobile Lüftungsgeräte, um die Notwendigkeit, in kleineren Gruppen und an gegebenenfalls anzumietenden zusätzlichen Räumen auch im Wechsel zu unterrichten macht nach wie vor wütend – und lässt für eine Neuauflage entsprechender Diskussionen - u.U. im Herbst bei erneut steigenden Inzidenzzahlen - wenig Hoffnung zu.

Die ARGE Stuttgart hat mit unserem Rechtsanwalt besprochen und das Ergebnis auch in den Sitzungen mit Vertretern von RP und Kultusministerium öffentlich gemacht, dass wir im Falle einer vom Land beschlossenen erneuten Schulschließung sofort mit einem Eilantrag dagegen vorgehen würden. Nicht, um die Schule in jedem Pandemiefall offen zu halten, sondern um das Land zu zwingen, öffentlich zu machen, was man zur Sicherheit der Schulen in der Pandemiezeit getan hat und was nicht.

Mag sein, dass diese Drohung half, die Schulen offen zu halten.

Leider nichts bewirkt haben wir als ARGE-Vertreter beim Versuch, das Kultusministerium davon zu überzeugen, dass die Pandemiezeit erhebliche Lücken in der Bildung unserer Kinder hinterlassen hat. 61 Prozent der befragten Eltern in der schon erwähnten FORSA-Umfrage meldeten Bedarf an Aufholaktionen für die Defizite aus der zweijährigen Coronazeit an, ganze fünf Prozent sind in der Zwischenzeit in den „Genuss“ der „Rückenwind-Aktion des Kultusministeriums gekommen.

Das – wie schon bei den Lernbrücken  – als großer Erfolg propagierte Programm hilft allenfalls den wirklich durch Corona abgehängten, nicht aber denjenigen Schüler*innen, denen fast zwei Jahre Fernunterricht eben nicht denselben Ertrag gebracht hat wie Präsenzunterricht. Diesen Bedarf hätte eine allgemeine, von Elternvertretern und Gewerkschaften geforderte Lernstandserhebung ganz sicher zutage gebracht. Darauf verzichtete das Kultusministerium zugunsten einer von den einzelnen Lehrkräften individuell vorgenommenen Abwägung, bei der – natürlich, wie könnt‘ es anders sein? – eventuelle, etwas weniger aktive Distanzunterrichts-Lehrkräfte ihre eigenen Versäumnisse der Corona-Zeit im Prinzip selbst dokumentieren sollten.

Die für eine erfolgreiche Aufholjagd erforderlichen zusätzlichen Lehrkräfte findet man sowieso nicht. Sie fehlen genauso wie beim Versuch, die Willkommmenskultur im Land für die inzwischen über 9.000 in den Schulen zu integrierenden Flüchtlinge aus der Ukraine zu nutzen. Die Ausnahmesituationen an den Schulen in der Pandemiezeit und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs trafen und treffen auf ein Bildungssystem in Baden-Württemberg, das nicht einmal die nötigen Ressourcen für die eigentlichen Absolventen zufriedenstellend zur Verfügung stellen kann. Es bedurfte der Ausnahmesituation einer Pandemie, um auf die eklatanten Bildungsdefizite bei der Digitalisierung unserer Schulen aufmerksam zu machen. Viel Geld hatte davor jahrelang auf den Konten des Bundes gelegen. Allein schon die für die Nutzung der Digitalpakt-Mittel erforderliche Bürokratie bei der Beantragung hinderte viele Schulen daran, überhaupt tätig zu werden. Vom aufwendig zu erstellenden Medienentwicklungsplan ganz zu schweigen. Und das half den Schulträgern, die eigenen nötigen Schritte zum Beispiel für die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze ebenfalls auf die lange Bank zu schieben.

Digitale Lernplattform fehlt immer noch

In der Zeit meiner Vorstandszeit in der ARGE Stuttgart scheiterte gleich zwei Mal der Versuch, eine digitale Lernplattform als Voraussetzung für die Digitalisierung an den Schulen in Betrieb zu nehmen. Viel Geld wurde da in den Sand gesetzt – und in der Folge des letzten Scheiterns von Ella der Versuch unternommen, mit Hilfe von Microsoft-Produkten die Verantwortung und Pflege des schulischen IT-Betriebs einem kommerziellen Anbieter zu überlassen.

Dies scheiterte ebenfalls, weil Microsoft eben zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, die Anforderungen an Datensicherheit und Datenauswertung für den öffentlichen Bereich der Schulen und unserer Kinder in Einklang zu bringen mit den Erfordernissen eines öffentlichen IT-Systems nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Bis heute hat das Kultusministerium es allerdings noch immer nicht geschafft, dieses Scheitern durch ein rechtlich einwandfreies IT-System zu kompensieren. Moodle, Big-Blue-Button und itslearning haben immer noch nicht alle erforderlichen Funktionen, um den Schulen eine belastbare digitale Zukunft zu bieten.

Die weitere Nutzung von MS 365-Produkten soll ab dem kommenden Schuljahr von allen Schulen beendet werden. Dass – vor allem berufliche – Schulen sich nach wie vor über fehlende Funktionen einer schul-allgemein zugänglichen digitalen Bildungsplattform klagen können, ist eines der bemerkenswerten Armutszeugnisse für das Kultusministerium.        

Die Arbeit als Elternvertreter ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, das wissen Sie alle – und engagieren sich trotzdem. Für uns als ARGE-Vorstand wird dies immer wieder deutlich an Ihren Reaktionen und Mails an uns.

Dafür nochmals unseren herzlichen Dank!

Vielleicht kann da ja zum Abschluss unseres Rechenschaftsberichts ein Beispiel erfolgreicher Eltern-Lobby-Arbeit der ARGE und des LEB aus der jüngeren Vergangenheit helfen, Optimismus aufkommen zu lassen:

In einem Gymnasium im Bereich des RP Stuttgart wurde eine Geschäftsordnung für eine Klassenpflegschaft derart offensiv im Sinne der Schulleitung und weit über das Schulgesetz und die Elternbeiratsverordnung hinausgehend formuliert, dass es an diesem Gymnasium künftig eine Art Wohlverhaltenserklärung vor der Wahrnehmung des passiven Wahlrechts für die Klassenpflegschaft gegeben hätte. Ein bestehender Konflikt mit Lehrkräften, Schulleitung oder Gremien der Schule schloss sozusagen eine Wahl zum Elternvertreter aus. Einem Elternteil gingen diese Formulierungen weit über das erträgliche Maß hinaus. Die Nachfrage bei der ARGE Stuttgart, ob das denn alles seine Richtigkeit habe, brachte unsererseits geänderte Formulierungsvorschläge für die Geschäftsordnung und eine Nachfrage auch unsererseits beim Regierungspräsidium Stuttgart hervor.

Mit Erfolg: Die Geschäftsordnung wurde aufgehoben, umformuliert und dem aus unserer Sicht übergriffigen Verhalten der Schulleitung gegenüber den Elternvertretern ein hoffentlich dauerhafter Riegel vorgeschoben – zugunsten eines ganz im Sinne des Schulgesetzes friedlichen Zusammenarbeitens der Schulgemeinschaft zum Wohle der Kinder.

Abschließend wollen wir ausscheidende Mitglieder des ARGE-Stuttgart-Vorstandes für das über die Jahre hinweg uns entgegengebrachte Vertrauen danken. Die ARGE Stuttgart hat sich als Interessenvertreter der gymnasialen Elternvertreter und – was viel wichtiger ist: als Interessen-wahrnehmende Vertreter unserer Kinder in der Zeit meiner Arbeit bei der ARGE Stuttgart bewährt. Auch wenn die großen Baustellen leider nicht so richtig vorangekommen sind, in einigen Bereichen haben wir einiges bewirken können.

-      Wenigstens die Tatsache fehlender Lehrkräfte bestreitet heute niemand mehr. Der Weg zur zufriedenstellenden Unterrichtsversorgung ist noch weit – und leider selbst für die aktuellen Elternvertreter vermutlich zu weit.

-      Die Lernmittelfreiheit leugnet heute niemand mehr, auch wenn es ab und an immer mal wieder Lernmittelpolitik nach Kassenlage zu bemängeln gibt.

-      Die Bereitschaft von Elternvertretern, ihre Rechte gegebenenfalls auch vor Gericht wahrnehmen zu wollen, hat dazu geführt, dass es dazu bisher nicht hat kommen müssen. Und gut wäre es im Sinne des gemeinsamen Strebens zum Wohle unserer Kinder, wenn es dabei auch künftig bleiben könnte.

Dem neuen ARGE-Vorstand wünschen wir ganz viel Geduld und auch Glück beim Versuch, den aus unserer Sicht erfolgreichen, aber eben noch lange nicht abgeschlossenen Weg der Wahrnehmung der Interessen unserer Kinder weiterzugehen. Alle Informationen, die der neue Vorstand dazu von uns braucht, werden wir ihm selbstverständlich mit auf den Weg geben.

Mit herzlichen Grüßen

Michael Mattig-Gerlach (Vorsitzender),

Thomas Brauer (stv.Vorsitzender)

Christina Bechmann (Kassenführerin)

Anette Beck (Beisitzerin)

Anita Münzner (Schriftführerin)

des Vorstands der ARGE Stuttgart