Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart

Regierungspräsidum genehmigt Erhebung zum Unterrichtsausfall

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in einem Schreiben vom 24.April einen Antrag der ARGE-Stuttgart genehmigt. Die ARGE hatte ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung auf Wunsch des Regierungspräsidiums diesen Antrag auf Genehmigung einer Erhebung des Unterrichtsausfalls an den Gymnasien gestellt. Das Regierungspräsidium hatte in einem Schreiben an die Schulleitungen Anfang des jahres den Standpunkt vertreten, dass die ARGE-Aktion der Elternvertreter eine nicht genehmigte Erhebung an den Gymnasien sei. Die ARGE hat daraufhin in einem ausführlichen Gespräch zwischen Vertretern des Regierungspräsidiums und dem ARGE-Vorstand auf das Recht der Elternvertreter bestanden, einen Einblick in den Unterrichtsausfall an den jeweiligen Gymnasien zu bekommen. Dieses Recht auf Auskunft der Unterrichtssituation werde mit der Bestandsaufnahme durch die Elternvertreter wahrgenommen und bedürfe keinerlei Genehmigung durch das Regierungspräsidium oder das Kultusministeriums.

In einer Stellungnahme der Kultusministerin und auch des Regierungspräsidiums auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung von Anfang April wurde im Prinzip der Rechtsstandpunkt der ARGE Stuttgart auf das Recht der Einsichtnahme bestätigt. Seitens des RP allerdings wurde auf das schwebende Verfahren und die Notwendigkeit der Abstimmung mit dem Kultusministeriums verwiesen. Dieser Abstimmungsprozess sei noch nicht beendet, hieß es Anfang April. 

Der ARGE-Vorsitzende Bernhard Herp hat auch diesen Standpunkt des RP in Zweifel gezogen und auf die alleinige Zuständigkeit des Regierungspräsidiums verwiesen. In diesem Zusammenhang bat Bernhard Herp auch um eine zeitnahe Entscheidung.

Diese ist jetzt gefallen: Die Erhebung ist demnach im beantragten Zeitraum - die ersten neun Schulwochen des Jahres 2018 - genehmigt. In der Ergebnisdarstellung nach Rücklauf darf kein Bezug auf einzelne Personen oder einzelne Schulen möglich sein und nach Übertragung der einzelnen Ergebnisse in das Gesamtergebnis müssen die übermittelten Erhebungsbögen vernichtet werden. Die Freiwilligkeit der Erhebung und die Freiwilligkeit der Elternvertreter bei der Erhebung müsse gewährleistet sein. Das Regierungspräsidium werde die Schulleitungen der allgemeinbildenden Gymnasien entsprechend unterrichten.

Die ARGE-Stuttgart wertet diese Genehmigung als klare Bestätigung des Rechtsstandpunktes der Elternvertreter und wird auf verschiedenen Wegen die Elternvertreter über die Genemigung unterrichten.

Siehe dazu auch: Artikel in der Stuttgarter Zeitung "Eltern dürfen Unterrichtsausfall erheben"